Persönliches:
Als Wahlarzt stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu Trägern der sozialen Krankenversicherung.
Die erbrachte Leistung wird von mir mittels Honorarnote bestätigt, welche Sie vor Ort bar oder via Bankomatkasse begleichen können. Diese Honorarnote können Sie nachträglich bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen. In der Regel übernimmt die Krankenkasse ca. 80% jener Kosten, die bei derselben Behandlung durch einen Vertragsarzt entstanden wären.
Durch das Wahlarztsystem ergeben sich für Sie folgende Vorteile: